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Neue Covid 19-Maßnahmen in der Lockdownzeit

Ab Dienstag, den 17. November bis 7. Dezember 2020 finden keine öffentlichen Gottesdienste statt. Weitere Informationen (zB. bezüglich Begräbnisse) folgen!

 

Mit dem Lockdown am 3. November wurden unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesregierung von der österreichischen Bischofskonferenz folgende Rahmenordnung beschlossen.

1,5 Meter Mindestabstand

Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern. Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich machen. Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein-und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden. Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden.

Regelungen zur liturgischen Musik

Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin / ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.

Kommunionempfang

Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Meternimmer einzuhalten; es ist nur Handkommunion möglich.

Feiern der Tagzeiten und Wort-Gottes-Feiern

sind nur unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben möglich.

Feiernder Taufe

sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Feiern der Trauung

sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Begräbnisse

Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.

Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.

Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz